Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AdZurro GmbH

1. Geltung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der AdZurro GmbH unter Ausschluss etwaiger abweichender Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, soweit die abweichende Geltung von der AdZurro GmbH nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur, soweit sie von der Agentur schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt werden. Dienstleistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen.

Die AdZurro GmbH, im Fogenden auch „Anbieter“ oder „Provider“ genannt, erbringt für den Auftraggeber, im Folgenden „Kunde“ genannt, Dienstleistungen im Bereich Webseitenerstellung, Webhosting, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing für Webseiten und deren Positionierung bei Suchmaschinen, Social Media Marketing, sowie sonstige Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.

Mit der Beauftragung der AdZurro GmbH akzeptiert der Kunde die folgenden AGB’s.

Bei Folgeaufträgen durch die AdZurro GmbH werden automatisch ohne besondere Hinweise die beim Erstangebot gültigen AGB’s zugrunde gelegt.

2. Angebote, Vertragsabschluss, Referenz

Mit Unterzeichnung sowie mündlicher oder digitaler Bestätigung eines oder mehrerer Aufträge gemäß dem vorab erstellten Angebot von AdZurro GmbH kommt der Vertrag zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die AdZurro GmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. Aufträge an Drittunternehmen werden im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners erteilt. Der Kunde hat wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt-ID etc.) unverzüglich an die AdZurro GmbH mitzuteilen.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die Ergebnisse der Leistung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzt. Dies gilt auch für Eigenwerbung im Internet.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abschlusszahlung

Gültig ist jeweils die individuelle Angebotsabsprache. Maßgebend sind die Preise bei Auftragserteilung. Bei einer Kündigung des Kunden ist die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Laufzeit zu zahlen. Die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich etc.) ist dem jeweiligen Auftrag zu entnehmen. Die AdZurro GmbH kann Vorschusszahlungen verlangen.

Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet wird, kann die AdZurro GmbH ihre Leistung auch bei Vorleistungspflicht solange verweigern, bis der Vertragspartner die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Ist der Vertragspartner trotzt Aufforderung mit angemessener Frist weder zur Zug-um-Zug- Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht der AdZurro GmbH das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz nach § 325 BGB bleiben unberührt. Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist nur insoweit zulässig, als diese von der AdZurro GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Für Mehraufwendungen, die über die im Vertrag geschuldeten oder besprochenen Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 80,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

Stimmt der Kunde dem Umzug des Projekts (Web Applikation, Webseite, Shop) in die Live Umgebung zu, gilt dies als Abnahme des Projektes. Die Abnahme gilt weiterhin wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe Änderungen angemerkt werden. Durch Abnahme des Projektes kann die AdZurro GmbH die Zahlung der restlichen Verbindlichkeiten verlangen. Das Projekt bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der AdZurro GmbH.

4. Kündigungsfristen, Vertragslaufzeit

Sämtliche Verträge mit der AdZurro GmbH werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bestimmte Leistungen haben individuelle Kündigungsfristen und Eigenschaften und können aus den jeweiligen Vertragsbedingungen der folgenden Leistungen entnommen werden.

Vertragsarten (Ziffern 5 bis 8)

5. Hosting-Service Regelungen

5.1. Pflichten des Kunden aus dem Hosting Verhältnis

Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Providers überträgt oder übertragen lässt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten.

Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).

Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5.2. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen aus dem Hosting Verhältnis

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Sofern der Provider eine entsprechende Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des Kundeninformationssystem (KIS) wirksam gekündigt werden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen.

5.3 Gewährleistung

Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

5.4 Haftung

Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.

Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

5.5 Datenschutz

Der Provider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Host Europe GmbH.

5.6 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

5.7 Besondere Bedingungen für Domains

Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars

Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, übertragung und Löschung von Domains sowie bei der änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.

Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.

Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen.

Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen.

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Provider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Provider bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 1-3 zugelassene Form.

Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.

Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Provider unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Provider, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Provider bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Provider.

Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Provider in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste) versendet, kann der Provider den Server ebenfalls vorübergehend sperren.

Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Provider zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde den Provider mit der Datensicherung, hat der Kunde die vom Provider gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

5.8 Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste

Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Provider berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.

Der Provider kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Provider die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

Der Provider übernimmt keine Sicherung oder Archivierung der E-Mails. Dies obligt explizit dem Kunden, insofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.

5.9 Besondere Bedingungen für Webseiten Backups

Der Provider übernimmt keine Sicherung der Webseite. Dies obligt explizit dem Kunden, insofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.

5.10 Anpassung an Rechtsvorschriften

In unseren Hosting Leistungen ist zu keine Sicherstellung der aktuellen Rechtsvorschriften betreffend der Website enthalten. Die Pflicht zur Einhaltung der Rechtsvorschriften liegt beim Websiteinhaber. Sollten wir dennoch Leistungen erbringen, müssen diese extra vergütet werden.

6. SEO-Service & Suchmaschinenmarketing sowie Werbeanzeigen

6.1. Allgemeine Informationen

Leistungen die über das Angebot hinausgehen oder zu Beginn vom Kunden nicht ausreichend definiert worden sind, werden zum Stundensatz von 80 € separat abgerechnet.

Die AdZurro GmbH bietet ihre Optimierungsdienstleistungen sowohl auf den vom Kunden bereitgestellten Internetseiten (OnPage-­‐Optimierung) wie auch außerhalb der Internetseiten des Auftraggebers (OffPage-­‐ Optimierung) an. Soweit die Optimierung aus der Schaltung von Textbestandteilen besteht, stellt vorbehaltlich der Einzelleistung Texterstellung der Auftraggeber den zu verwendeten Text wörtlich in Textform zur Verfügung.

Im Rahmen der OnPage-­‐Optimierung optimiert die AdZurro GmbH den Internetauftritt und ggf. weitere vereinbarte Internetseiten des Auftraggebers anhand vom Auftraggeber vorgegebener Suchbegriffe bzw. Suchkriterien (im Folgenden Keywords), um eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten des Internet-­‐Suchdienstes Google und anderer zu erreichen. Bei entsprechender Vereinbarung erstellt sie hierzu zusätzliche Informationssites (z. B. Sitemaps). Die vorzunehmenden Änderungen werden dem Kunden auf Wunsch per Mail dargestellt. Um die OnPage Optimierung zu gewährleisten, wird die Webseite des Auftraggebers über mehrere und unterschiedliche Online Tools ebenso wie rein händisch durch Mitarbeiter der AdZurro GmbH überprüft.

Das Dienstleistungsangebot der OffPage-­‐Optimierung umfasst die Schaltung von Verweisen auf die Internetseite(n) des Auftraggebers , die Erstellung von kostenpflichtigen Beiträgen und Kommentaren in im Internet freizugänglichen fortlaufenden Journalen / Blogs, auf ganz normalen Webseiten fremder Personen und auf Seiten die der AdZurro GmbH durch Partner zur Verfügung gestellt sind und in virtuellen Diskussionsforen (Internetforen). Backlinks die auf externen Seiten geschaltet wurden, können im Zweifel vom dortigen Inhaber jederzeit gelöscht werden. Es besteht kein Anspruch auf permanente Existenz. Die AdZurro GmbH und der Auftraggeber stimmen darin überein, dass aufgrund der suchmaschinenspezifischen algorithmischen Suchabläufe eine sofortige oder kurzfristige Entfernung der Backlinks nicht ohne beiderseitigen erheblichen Schaden möglich ist. Eine Entfernung der vorhandenen Textverweise kann monatlich nur in Höhe von ca. 10 % des Gesamtbestands der gebuchten Backlinks erfolgen. Die Abbauphase kann daher über das Ende der Vertragslaufzeit andauern. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung / Nichtentfernung eines Textverweises auf eine Internetseite des Auftraggebers auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Schadenersatzansprüche auslösende Pflicht-­‐ oder Rechtsgutsverletzung darstellt. Generell gilt als vereinbart, dass die tatsächliche Vertragslaufzeit mit Setzen des Letzten Links beginnt.

Soweit der Auftraggeber keinen eigenen Text für Textverweise oder Beiträge erstellen will, bietet die AdZurro GmbH die kostenpflichtige Texterstellung an. Dabei verfasst sie den Textinhalt und stellt ihn dem Auftraggeber zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Sie achtet nach Möglichkeit darauf, dass die Texte vor Erstellung nicht bereits im Internet veröffentlich waren. Nach Ende der Vertragslaufzeit steht das ausschließliche Nutzungsrecht am Text dem Kunden zu.

Werbeanzeigen welche die AdZurro GmbH für Zwecke des Online Marketings erstellt, werden vor Veröffentlichung dem Kunden gezeigt. Insofern dieser nicht von 3 Arbeitstagen widerspricht, gelten diese als abgenommen und werden veröffentlicht. Ebenfalls gilt die Abnahme für die rechtliche Relevanz der Inhalte, zum Beispiel bezogen auf Marken- und Schutzrechte. Stellt der Kunden dem Anbieter Bildmaterial zur Verfügung, trägt er auch hier die Haftung.

6.2. Gewährleistung aus SEO Services

Die AdZurro GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerk-­‐ oder Serverdienstleistungen stets ohne Unterbrechungen und fehlerfrei erfolgen bzw. ausreichend vorhanden sind.

Sind die von der AdZurro GmbH erbrachten Dienstleistungen mangelhaft, teilt dies der Auftraggeber der AdZurro GmbH unverzüglich unter ausführlicher Mangelbeschreibung mit. Die AdZurro GmbH ist sodann zur Nachbesserung berechtigt. Diese erfolgt bei der OffPage-­‐Optimierung durch Neusetzen oder Veränderung der Textverweise (Backlinks) und bei der OnPage-­‐Optimierung durch erneute Analyse und ggf. Modifikation der Internetseite(n) des Auftraggebers.

Die AdZurro GmbH weist den Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass sie mit dem Betreiber der Suchmaschine Google in keiner direkten geschäftlichen Beziehung steht und insbesondere keinen Einfluss auf die Erstellung der Suchergebnisse, die Vergabe von PageRanks, oder die Aufnahme von Webseiten in den Suchindex hat diese daher nicht garantiert. Ferner weist sie daraufhin, dass der Stellenwert einer Internetseite (PageRank) durch einen von Google Inc. geschützten Algorithmus bestimmt wird, der zu vorher nicht bekannten Zeitpunkten jederzeit aktualisiert werden kann.

Der PageRank kann sich daher jederzeit verändern, ansteigen, gleich bleiben oder abfallen. Vorbehaltlich der erfolgsbezogenen Top-­‐10 Platzierung garantiert die AdZurro GmbH nicht, dass der PageRank für eine bestimmte Seite zu irgendeinem Zeitpunkt einen bestimmten Wert erreicht, einnimmt oder behält.

Die Veröffentlichung einer Webseite und deren Positionierung in den Suchergebnissen liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. AdZurro GmbH übernimmt deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Webseite durch einen oder mehrere Suchdienste.

6.3. Verantwortlichkeit, Freistellung aus SEO Services

Die AdZurro GmbH prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen und weist den Auftraggeber ausdrücklich daraufhin, dass dieser für die Zulässigkeit der von ihn bereitgestellten Webseiten und vom ihm angegebenen Suchbegriffe und -­‐inhalte allein verantwortlich ist, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

Die AdZurro GmbH behält sich das Recht vor, solche Keywords oder Aufträge abzulehnen, und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Die AdZurro GmbH weist den Auftraggeber ausdrücklich daraufhin, dass sie keine eigene rechtliche Prüfung der Keywords oder sonstigen Seiteninhalte durchführt. Sie ist zwar dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Der Auftraggeber stellt die AdZurro GmbH von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber unzulässige Keywords, Marken, Kennzeichen und sonstige gewerbliche Schutzrechte aller Art sowie sonstige Inhalte verwendet, frei.

6.4. Korrekte Darstellung von Inhalten nach aktuellen Rechtsvorschriften, speziell bei grafischen Werbeanzeigen.

Die AdZurro GmbH prüft nicht, ob erstellte Werbeanzeigen den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechen. Diese Prüfung muss durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Änderungen die sich aus der Prüfung heraus ergeben, werden durch die AdZurro GmbH umgesetzt. Dem Kunden wird ansonsten dringend empfohlen, in jedem Fall bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl eine anwaltliche Schlussprüfung für die Werbeanzeigen zu buchen.

6.5. Urheberrechtliche Bestimmungen für Werbeanzeigen

Die AdZurro GmbH behält sich sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werbeanzeigen, einschließlich Bild- und Videomaterial, vor. Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werbemitteln bei der AdZurro GmbH. Eine weitere Nutzung dieser Werbeanzeigen durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der AdZurro GmbH ist untersagt. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf, die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Veränderung der Werbemittel. Ziel dieser Regelung ist es, die kreative und wirtschaftliche Wertigkeit der Werbemittel zu schützen und eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Bei Interesse an einer fortgesetzten Nutzung der Werbemittel über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, steht die AdZurro GmbH für die Aushandlung einer entsprechenden Lizenzvereinbarung zur Verfügung.

7. Webseitenerstellung und individuelle Programmierdienstleistungen

Der Leistungsumfang entspricht den im Angebot oder Pflichtenheft festgehaltenen Funktionen und Eigenschaften. Der Kunde ist dafür zuständig, seine Wünsche und Vorstellungen möglichst konkret zu bennen.

Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Webseite einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

Insofern es zu Verzögerungen der Fertigstellung kommt, da der Kunde dem Provider notwendige Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, resultiert daraus kein Schadensanspruch oder sonstige Forderungen.

Stellt der Kunde nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt –aber nicht verpflichtet – den Inhalt der Internetseiten insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.Ansprüche des Anbieters auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher durch ihn gestellter Materialien und freigegebener Inhalte und Gestaltungen sowie der Nutzung durch ihn gewählter Domainbezeichnungen und Suchworte über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind.

Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung der Leistungsergebnisse –soweit möglich vor Erteilung des Auftrages –von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte und der Gestaltung der Internetseiten. Der Anbieter weist darauf hin, dass gegebenenfalls –insbesondere bei internationalen Domains –auch andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sein können.

Etwaige durch den Anbieter zur Erfüllung rechtlicher Pflichten vorgeschlagene Inhalte und Gestaltungen (Impressum, Datenschutzhinweise, u. ä.) verstehen sich ausschließlich als rechtlich nicht geprüfte Beispieltexte und lassen die dem Auftraggeber obliegenden Klärungspflichten unangetastet.

Der Auftraggeber hält hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Materialien, Daten und Inhalte Sicherheitskopien vor. Der Anbieter ist insoweit nicht zur dauerhaften Speicherung oder Fertigung von Sicherheitskopien verpflichtet.

Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung vorgesehener Inhalte weder eine Freigabe noch ein Widerspruch durch den Auftraggeber, gelten die durch den Anbietermitgeteilten Inhalte als zur Veröffentlichung freigegeben. Auf diese Freigabewirkung wird der Anbieter den Auftraggeber im Rahmen der Mitteilung hinweisen.

Zusätzliche Leistungen die über das Angebot hinausgehen oder zu Beginn vom Kunden nicht ausreichend definiert worden sind, werden zum Stundensatz von 125 € separat abgerechnet.

Dem Kunden wird ansonsten dringend empfohlen, in jedem Fall bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl eine anwaltliche Schlussprüfung für die gesamte Website zu buchen.

8. Webshop-Service

Es gelten die Webseitenerstellung Vertragsbedingungen. Zusätzlich gelten folgende Bedingungen.

Die inhaltliche Pflege der Shopseiten (Befüllung des Online-Shops mit Artikeln) ist nicht Bestandteil der Leistung. Der Auftraggeber wird diese selbst versehen oder versehen lassen.

Die Anlieferung und Prüfung sämtlicher rechtlicher Inhalte der Shopseiten – insbesondere im Hinblick auf rechtlich erforderliche Hinweise und sonstige rechtlich erforderliche Inhalte –obliegt dem Auftraggeber.

9. Mängelbeseitigung / Haftung des Anbieters

Der Kunde versichert mit Annahme des Angebots, dass seine Website, die dortigen Inhalte und die von ihm ausgewählten Suchbegriffe und Keywords frei von Rechten Dritter sind und ihre vertragsgemäße Nutzung nicht in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter eingreifen. Die AdZurro GmbH überprüft die Website des Kunden lediglich in Bezug auf verschiedene onsite-Faktoren (im Leistungsbereich 5 – 8) und weist den Kunden auf mögliche Probleme diesbezüglich hin.

Der Kunde stellt die AdZurro GmbH von jeglichen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund von Verletzungen vorgenannter Marken- und Schutzrechte gegen die AdZurro GmbH geltend gemacht werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Abwehr solcher Ansprüche zu übernehmen und der AdZurro GmbH entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden hieraus zu ersetzen. Der Kunde wird im Falle der Verletzung von Rechten Dritter die betroffenen Teile der Vertragsleistung auf eigene Kosten unverzüglich entsprechend abändern. Der Kunde ist dafür verantwortlich die Inhalte auf der Webseite, vor allem Impressum und Datenschutzerklärung sowie Bildmaterial, zu prüfen und übernimmt die Haftung hierfür.

Der Auftraggeber hat die Software oder Leistungen einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach der Ablieferung durch den Auftragsnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Software oder Leistung einschließlich der Dokumentation als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Leistungserbringung mittels Software erfolgt, und dass Softwareniemals vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Der Anbieter kann insoweit nicht gewährleisten, dass die Leistungunter allen Hard-und Softwarekonstellationen („Systemkonfigurationen“), insbesondere unter Verwendung unterschiedlicher Internet-Browser, stets fehler-und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler behebbar sind oder behoben werden. Insoweit ist keine absolut fehlerfreie Leistung geschuldet. Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen erbringen die Leistung vielmehr so, dass sie bei Lieferung unter den verbreitetesten Systemkonfigurationen verwendbar sind. Unter unterschiedlichen Systemkonfigurationen kann das Erscheinungsbild von Webseiten aber stets unterschiedlich ausfallen, was unvermeidlich ist und keinen Mangel darstellt.

Für das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder das Erzielenbestimmter Leistungsergebnisse haftet der Anbieter nur, soweit dies in einer schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich abweichend vorgesehen ist. Ein wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Platzierungder Internetseite des Auftraggebers in Suchmaschinen ist unter keinen Umständen geschuldet.

Bei lediglich unerheblichen oder kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit der Webseite des Auftraggebers sind Ansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen.

Im Falle ganz oder teilweise mangelhafter Leistung durch den Anbieter steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) in angemessener Weise oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des Vertrages beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe der Vergütung für die jeweils betroffene Leistung, bei einer für länger als 12 Monate vereinbartenLeistungmaximal in Höhe der jährlichen Vergütung für die betroffene Leistung). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.

Fällt die Leistung aus Gründen ausoder verzögert sich aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. technische Probleme von Plattformbetreibern, ProvidernoderNetzbetreibern)oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche des Anbieters lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen. Der Kunde trägt die alleinige Pflicht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, Sicherungen durchzuführen. Dies betrifft Webseiteninhalte, E-Mails und weitere ähnliche Bestandteile.

Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne seiner Angestelltenoder solcher seiner Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Aufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft).

Eine Haftung des Anbieters ist ferner ausgeschlossen, sofern sie überwiegend durch eine oder mehrere Handlungen des Auftraggebers und/oder sonstiger Dritter, die dem Anbieter nicht zuzurechnen sind, verursacht wurde. Im Falle der teilweisen Verursachung durch den Auftraggeber und/oder Dritte haftet der Auftragnehmer nur anteilig für das eigene Verschulden.

Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Die Haftung des Anbieters für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der AdZurro GmbH sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die der AdZurro GmbH unbekannt und für das Vertragsverhältnis relevant sind. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die vom Auftragnehmer erstellten Leistungen oder Teilleistungen, sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies unverzüglich mitteilen. Die AdZurro GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt.

11. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten

Die AdZurro GmbH ist zur Wahrung aller ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird, ist die AdZurro GmbH nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. Sie haftet insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand der Daten.

12. Urheberschutz

Alle mit den erbrachten Leistungen der AdZurro GmbH zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte gehen nur insoweit ausschließlich auf den Kunden über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Vertragszweck entspricht. Die AdZurro GmbH behält das Recht, die Leistungen für eigene Präsentationszwecke zu nutzen. Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann über, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht der AdZurro GmbH insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. Die Bearbeitung oder Umgestaltung der urheberrechtlich geschützten Leistungen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung durch den Kunden sind ohne Einwilligung der AdZurro GmbH unzulässig.

13. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag mit der AdZurro GmbH ist der Geschäftssitz der AdZurro GmbH.

14. Nacherfüllung

Wenn bestimmte Programmierleistungen (z.B. Webdesign, SEO etc.) oder Leistungen allgemein von den Vertragsbedingungen abweichen, kann zunächst nur die Nacherfüllung vom Verkäufer verlangt werden. Dies ist vor allem die kostenlose einmalige Nachbesserung. Sollten extra Wünsche bestehen, ist ein extra Vertrag aufzusetzen. Die Frist zur Nacherfüllung bezieht sich auf den Einzelfall und ist individuell zu bestimmen. Während der Nacherfüllung hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz von Leistungen oder entgangene Gewinne.

15. Änderungen von AGB, Leistungskonditionen und/oder Preisen

15.1 Der Anbieter ist berechtigt, AGB, Leistungskonditionen und/oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Änderungen wird der Anbieter dem Auftraggeber in Textform (SCO-Dokumenten-Center und/oder E-Mail) oder schriftlich mitteilen.

15.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern,

wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist;

wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber;

wenn der Anbieter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

wenn der Anbieter damit einem gegen den Anbieter gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder

wenn der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Produkte, Dienstleistungen, Dienste oder Produkt-/Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Leistungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert. Der Anbieter wird den Auftraggeber über solche Änderungen der AGB informieren.

Beabsichtigt der Anbieter über den in den Absätzen 15.1 und 15.2 beschriebenen Umfanghinausgehende Änderungen in Bezug aufAGB, vereinbarte Leistungskonditionen und/oder vereinbarte Preise, wird er diese Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (SCO-Dokumenten-Center und/oderE-Mail) oder schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich Widerspruch einlegt. Der Anbieter wird den Auftraggeber auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber Änderungen, steht dem Anbieter das Recht zu, den Vertrag oder von den Änderungen betroffene Teile des Vertrages mit einer Frist von zwei Monaten durch außerordentliche Kündigung zu beenden; dieses Sonderkündigungsrecht hat der Anbieter innerhalb von einem Monat nach Widerspruch des Auftraggebers auszuüben.

16. Schriftform und salvatorische Klausel

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommt.