Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Dabei gilt die Verordnung nicht nur in Deutschland sondern EU-weit. Neben dem Schutz von personenbezogenen Daten soll aber auch der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 Europaweit in Kraft getreten.

 

Für wen gilt die DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Unternehmen welche in der EU ansässig sind und personenbezogene Daten verarbeiten. Dies umfasst Informationen wie Name, Adressen, KFZ-Kennzeichen, IP-Adressen, Cookies und viele weitere.

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[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][minti_button link=“tel:0716297 61 601″ color=“blue“ size=“full“]Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne! 07162/97 61 601[/minti_button][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

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Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die DSGVO

Im Gegensatz zu den bisher sehr niedrigen Bußgeldern spielt die DSGVO in einer ganz anderen Liga. Waren bisher Strafen zwischen 50.000 Euro und maximal 300.000 Euro fällig, sind diese nun vervielfacht. Die DSGVO Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen kann dies mittweilen sehr hart treffen.

Als Webseitenbetreiber sollten Sie daher dringend Anfragen oder Beschwerden von Nutzern ernst nemen. Gleiches gilt für Anfragen oder Beschwerden von Datenschutzbehörden.

Wichtig: bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Abmahnungen sondern auch Gerichtsverfahren!

Was ist denn nun konkret neu?

  1. Verbot mit Erlaubnisvorhalt: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, Sie haben eine Erlaubnis, z.B. in Form einer Einwilligung der betroffenen Person.
  2. Datensparsamkeit: Sie dürfen nur die und so viele Daten erheben und verarbeiten, wie Sie tatsächlich benötigen.
  3. Zweckbindung: Daten dürfen Sie nur zu dem Zweck verarbeiten, für die Sie sie erhoben haben.
  4. Datenrichtigkeit: Daten müssen inhaltlich und sachlich richtig und aktuell gehalten sein.
  5. Datensicherheit: Das Schutzniveau, dass Sie gewährleisten müssen, orientiert sich an der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten. Welche Maßnahmen dann „angemessen“ sind, orientiert sich am Stand der Technik, den notwendigen Implementierungskosten, den Umständen etc.

Anpassungspflicht der Datenschutzerklärung

Jeder Inhaber einer Webseite oder eines Onlineshops muss zwingend die Datenschutzklärung anpassen. Die Pflichtinhalten müssen ab sofort:

  • Präzise
  • Transparent
  • Verständlich
  • Leicht zugänglich
  • In klarer und einfacher Sprache verfasst sein
  • Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung benennen

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten

Das Thema Datenschutzbeauftragter ist sehr komplex. Viele Unternehmen müssen sich mit den folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
  • Wie sieht es mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten aus?
  • Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
  • Welche Ausbildung muss ein Datenschutzbeauftragter haben?
  • Gibt es Vorgaben zur Zertifizierung eines Datenschutzbeauftragten?
  • Wie sieht es mit den Kosten oder der Kündigung beim Datenschutzbeauftragten aus?
  • Kann ich einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten bestellen?

All diese Fragen regelt der Art. 35 DSGVO – zum Art. 35 DSGVO

Die häufigsten Irrtümer zur DSGVO

1. Die DSGVO gilt nur für Shops und große Unternehmen, nicht für Freiberufler und Mittelständler!

Falsch.

Die DSGVO beschränkt sich nicht auf bestimmte Unternehmen oder Shops. Alle Webseiten und Onlineshops, egal ob Einzelunternehmer oder GmbH, müssen die DSGVO umsetzen, wenn es um personenbezogene Daten im Unternehmen oder auf der Webseite / im Onlineshop geht.

2. Wir verarbeiten auf unserer Webseite oder unserem Onlineshop gar keine personenbezogenen Daten!

In 99% aller Fälle falsch.

Personenbezogene Daten sind nicht nur Name, Anschrift oder Bestelldaten aus Shops. Goolge Analytics oder Piwik, Kontaktformulare, Newsletter Informationen, IP Adressen aus Server Statistiken, Plugins für WordPress oder Typo3, Facebook und Instagram Buttons sammeln alle personenbezogene Daten.

Ist doch alles nicht so eilig, es gibt doch Übergangsfristen!

Falsch.

Die DSGVO ist verbindlich und ausnahmslos ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden.

Unsere Leistung: wir machen Ihren Webauftritt DSGVO-konform

Verlieren Sie nicht länger Zeit und kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihre Webseite oder Onlineshop kostenlos auf die durchzuführenden Änderungen und erstellen Ihnen ein Angebot zur Umsetzung der Maßnahmen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 
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